Rehabilitationssport wirkt mit Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ein. Er ist auf Art, Schwere und körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Die Verordnung (Muster 56) des verschreibenden Arztes bildet die Grundlage für eine Teilnahme.
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. In der Regel erfolgt die Einzelverordnung von 50 Einheiten für 18 Monate oder bei besonderen Indikationen für 32 Monate.
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind.
Wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für Rehabilitationssport auf dem Formular „Muster 56“ bestätigt und begründet hat, suchen Sie zeitnah nach einer für Ihr Krankheitsbild passenden Rehassport-Gruppe und bei Zusage für einen Platz in der Gruppe durch den zugelassenen Verein, lassen Sie sich die Verordnung von Ihrer Krankenkasse (o. a. Kostenträger ) bestätigen.
Unsere Rehasportgruppen: